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Staatliche Förderungen für Elektroautos und Ladeinfrastruktur sichern

Aktuell können Sie von vier bundesweiten Förderprogrammen profitieren, mit denen Sie E-Mobilität auch kurzfristig kostengünstig in Ihren Fuhrpark integrieren können. Neu ist hierbei die KfW-Förderung für das Firmenladen und die Förderung für Wasserstofffahrzeuge. 

Ihre Vorteile

  • Attraktive Leasingraten dank hoher Förderungen
  • Vier bundesweite Förderprogramme: BAFA, KfW, Sozial & Mobil, geförderte Wasserstoffmobilität
  • Staatliche Anreize auch für Ladelösungen 

Kaufprämie für E-Fahrzeuge: mit dem Umweltbonus sparen

Mit der Kaufprämie schafft die Bundesregierung Anreize zum Kauf neuer Elektroautos und Plug-in-Hybride. Sie gilt auch für Ihre Leasingfahrzeugflotte. Inzwischen wurde der Umweltbonus nochmals deutlich erhöht - der Bundesanteil wurde verdoppelt. Wichtig dabei: Die erhöhte Kaufprämie können Sie auch rückwirkend für alle berechtigten Fahrzeuge beantragen, die nach dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden.

BAFA-Förderung:

Was wird gefördert?
Fahrzeuge

Wie hoch ist die Förderung?
Elektrofahrzeug: maximal 9.000,– EUR
Plug-in-Hybridfahrzeug (PHEV) mit maximal 50 g CO2 / km auf 100 km: maximal 6.750 EUR

 

Förderberechtigt sind alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000,– EUR. Für günstigere Modelle (Nettolistenpreis bis 40.000,– EUR) fällt der Zuschuss höher aus – verglichen mit teureren Modellen (40.000,– bis 65.000,– EUR).

Die Kaufprämie bzw. der Umweltbonus ist eine Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Elektrisierende Hilfe für Helfer

Profitieren Sie nachhaltig vom BMU-Förderprogramm „Sozial & Mobil“. Es richtet sich gezielt an alle Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Durch die staatliche Förderung reduzieren sich die Investitionskosten für E-Fahrzeuge deutlich: durchschnittlich erhalten Sie je E-Fahrzeug 1.500,– Euro Förderung zusätzlich zum BAFA Umweltbonus. Mit uns als Leasingpartner erhalten Sie diese Fördermittel ohne großen Aufwand. Denn wir übernehmen die komplette Beantragung für Sie.

Was wird gefördert?
rein batterieelektrische Neufahrzeuge (BEV)

Wie hoch ist die Förderung?
40 % des innovativen Anteils des Fahrzeugpreises

Förderberechtigt sind alle Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind.

Das Förderprogramm Sozial & Mobil ist eine Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).

Ladestationen für Ihren Fuhrpark mit attraktiver KfW-Förderung

Wer Elektromobilität erfolgreich in seinen Fuhrpark integrieren will, sollte auch an den Aufbau einer Ladeinfrastruktur am Standort denken. Als wichtiger Baustein für den effizienten und wirtschaftlichen Betrieb Ihrer E-Fahrzeuge machen eigene Ladestationen das Laden einfacher, schaffen Kostentransparenz und erhöhen die Akzeptanz von Elektromobilität. Starten Sie jetzt damit und profitieren Sie von attraktiven staatlichen Fördergeldern. Wir unterstützen Sie dabei umfassend mit unserem Know-how beim Thema Förderungen, individuellen Ladelösungen und dem passenden Ökostrom.

KFW-Förderung: 

Was wird gefördert?
Ladelösungen 

Wie hoch ist die Förderung?
Max. 900€ je Ladepunkt 

Förderberechtigt sind Unternehmer, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern und Verbände und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen. 

Das Förderprogramm ist eine Initiative der KFW - Bank aus Verantwortung. 

Wasserstofffahrzeuge mit attraktiver Förderung

Für den Umstieg auf Wasserstofftechnologie aus dem „Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ gibt es seit kurzem Fördergelder. Brennstoffzellenfahrzeuge sind dank ihrer Reichweite und ihrer umweltfreundlichen Technologie eine echte Alternative im Fuhrpark zum klassischen Verbrenner und zu batterieelektrischen Fahrzeugen. Wir wickeln die komplette Förderung für Sie ab und bieten Ihnen innovative Brennstoffzellenfahrzeuge mit attraktiven Leasingkonditionen. Starten Sie mit uns einfach durch.

Was wird gefördert?

Wasserstofffahrzeuge

Wie hoch ist die Förderung?

40% des innovativen Anteils werden gefördert

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Das„Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. 

Wir sind Ihr erfahrener Förderpartner

Dank staatlicher Anreize können wir Ihnen nicht nur attraktive Leasingraten bieten. Sondern wir beraten Sie auch kompetent darin, wie Sie sich die maximale Förderung sichern können. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung und kennen die relevanten überregionalen und regionalen Förderprogramme. Daher sind wir der ideale Partner, wenn es um Fördermittel für Elektroautos und Ladelösungen geht.

In fünf einfachen Schritten zur Förderung:

Wir unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme von Fördergeldern und begleiten Sie über den gesamten Prozess hinweg.

1. Anfrage Leasingangebot

Sie fragen bei Ihrem regionalen Alphabet Ansprechpartner nach einem Leasingangebot für Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge.

2. Individuelle Fahrzeugauswahl

Wir beraten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter bei der individuellen Fahrzeugauswahl und passenden Ladelösung.

3. Prüfung Förderkriterien

Im nächsten Schritt wird geprüft, ob Sie bzw. Ihre Mitarbeiter förderberechtigt sind. Wenn ja, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

ggf. 4. Pre-Check Ladelösung

Wir führen eine kostenpflichtige Vorab-Prüfung für jede geplante Ladelösung durch.

5. Implementierung

Die Umsetzung der eMobility-Lösung und die Installation der Ladelösungen erfolgt.