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Was Sie als Autofahrer im Winter alles falsch machen können

Bild: Mercedes Benz Futur BUS. Mercedes-Benz, Online (19.09.2016).
Bild: Mercedes Benz Futur BUS. Mercedes-Benz, Online (19.09.2016).

Der Winter ist zurück. Die Strassenverhältnisse werden wieder ungemütlich. Wer sich nicht richtig verhält, ob aus Unwissenheit oder falschem Regelverständnis, gefährdet sich selbst wie auch andere und muss mit Geldbussen rechnen. Die zehn grössten Autofahrer-Irrtümer bei Eis und Schnee in Kurzfassung.

Mit Guckloch fahren. Ist die Frontscheibe vereist oder schneebedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen. Eine eingeschränkte Sicht ist riskant und zudem droht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Nehmen Sie sich Zeit, um nebst Frontscheibe auch Seitenscheiben sowie Rückspiegel komplett von Schnee und Eis zu befreien. Genauso wichtig ist es, dass die Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel gefüllt ist.

Im Wintermantel ans Steuer. Liegt der Gurt nicht eng am Körper, schneidet er beim abrupten Bremsen tief in den Bauchraum ein. Schon eine geringe Aufprallgeschwindigkeit von 16 km/h kann zu schwerwiegenden Verletzungen von Leber, Milz, Darm oder zu inneren Blutungen führen. Ziehen Sie dicke Winterkleidung über den Gurt oder besser noch, legen Sie Mantel oder Jacke ab.

Eingeschneite Verkehrsschilder missachten. Achtung! Wenn verschneite Verkehrsschilder wie z. B. «Stop» oder «kein Vortritt» aufgrund ihrer Form noch zu erkennen sind, riskieren Sie bei einem Verstoss gleichwohl eine Busse. Diese Regelung gilt auch für ortskundige Autofahrer.

Mit Schnee auf dem Autodach fahren. Vor Fahrantritt müssen Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen schneefrei sein. Ebenso das Autodach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallenden Schnee behindert wird.

Wer den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen im Stand laufen lässt, verursacht nicht nur unnötigen Lärm und Abgase, sondern wird mit 60 Franken gebüsst. In Ausnahmefällen wie beispielsweise einer extremen Vereisung nach Eisregen kann das Warmlaufenlassen des Motors als «für die Verkehrssicherheit zwingend» erachtet werden.

Bremsweg unterschätzen. Mit Sommerreifen ist der Bremsweg im Winter doppelt so lang, und auch Ganzjahresreifen benötigen im Durchschnitt eine Fahrzeuglänge mehr zum Anhalten als ein guter Winterreifen. In der Schweiz existiert keine ausdrückliche, allerdings eine indirekte Winterreifenpflicht. Wer aufgrund ungenügender Bereifung den Verkehr behindert oder gar einen Unfall verursacht, muss mit einer Strafe rechnen. 

Räum- und Streufahrzeuge überholen. Auch wenn das Hinterherfahren mühsam ist: Von Überholmanövern ist dringend abzuraten, weil die Strasse vor den Räumungsfahrzeugen häufig glatt ist. Leicht unterschätzt man auch, wie breit der Schneepflug wirklich ist: Die Schneeschaufel ist deutlich breiter als das Fahrzeug selbst.

Recht auf Winterdienst. Die Winterdienste arbeiten Tag und Nacht, trotzdem können nicht alle Strassen immer und zu jeder Zeit geräumt bzw. gestreut sein. Autofahrer haben keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen. Passen Sie Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsbedingungen an.

Ungesichertes Wintergepäck kann bei einem Unfall schnell gefährlich werden. Skis, die sich in Rückenlehnen bohren, oder Skischuhe, die Insassen am Kopf treffen, können schwere Verletzungen verursachen. Nutzen Sie für sperrige Fracht Dachboxen, Skiträger und Spanngurte.

Quellen:

https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/recht/die-zehn-groessten-autofahrer-irrtuemer-bei-eis-und-schnee.html

https://www.bz-berlin.de/ratgeber/auto-rad-motor/das-sind-die-groessten-autofahrer-irrtuemer-bei-eis-und-schnee