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E-Mobilitätsförderung 2020

E-Mobilitätsförderung 2020

 

Mit Anfang Juli 2020 wurde in Österreich die E-Mobilitätsförderung erhöht. Kern des E-Mobilitätspakets ist eine massive Erhöhung der Bundesförderung für E-Fahrzeuge und der zugehörigen Ladeinfrastruktur. Diese Förderungen gelten für Privat- als auch Firmenkunden.

Nachstehend geben wir einen kurzen Überblick zu den Veränderungen:

Voraussetzung für Firmenkunden:
Max. € 60.000,-- Brutto-Listenpreis (Basismodell), mind. 50 km vollelektrische Reichweite. PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig

  • Elektro-PKWs mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) werden mit insgesamt € 5.000,-- pro Fahrzeug, statt bisher € 3.000,--, gefördert.
  • Plug-In Hybrid Fahrzeuge (PHEV) und Range Extender (REX, REEV) werden mit insgesamt € 2.500,-- pro Fahrzeug, statt bisher € 1.500,-- gefördert.

E-Ladeinfrastruktur für Unternehmen:
Auch die Ladeinfrastruktur wird gefördert und ist vor allem für Kunden, die vollelektrische Flotten oder auch Hybrid-Flotten haben, sehr interessant und auch notwendig.

Folgendes muss gegeben sein, um diese Förderung zu erhalten: Die Ladestationen müssen öffentlich zugänglich sein und einen nicht-diskriminierenden Zugang ermöglichen, d.h. muss das Laden für jeden möglich sein (an Werktagen für mind. 8 Stunden). Ausschlaggebend ist auch, dass der Strom aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird.

  • Normalladen an der Wallbox oder Standsäue mit Wechselstrom bis 3,7 kW (230 V, 16 A) Abgabeleistung wird mit insgesamt € 300,-- pro Ladestelle gefördert, statt bisher € 200,--
  • Normalladen an Wallbox mit Wechselstrom von mehr als 3,7 kW bis 22 kW (400 V, 32 A) Abgabeleistung wird mit insgesamt € 300,-- pro Ladestelle gefördert, statt bisher € 200,--
  • Normalladen an Standsäule mit Wechselstrom von mehr als 3,7 kW bis 22 kW (400 V, 32 A) Abgabeleistung wird mit insgesamt € 1.500,-- Euro pro Ladestelle gefördert, statt bisher € 1.000,--
  • Beschleunigtes Laden mit Wechselstrom oder Gleichstrom von mehr als 22 kW bis 43 kW (400V, 63A) Abgabeleistung wird mit insgesamt € 3.000,-- pro Ladestelle gefördert, statt bisher € 2.000,--
  • Schnellladen mit Wechselstrom von mehr als 43 kW oder Gleichstrom von ≥50 kW (500V, ≥125A) Abgabeleistung wird mit insgesamt € 15.000,-- pro Ladestelle gefördert, statt bisher € 10.000,--

Alle Voraussetzungen und Details sowie Registrierung und Einreichung unter www.umweltfoerderung.at.